Voraussetzungen für ambulante Rehabilitation
Patientinnen und Patienten können die ambulante Reha in Anspruch nehmen, wenn sie
- ASVG –versichert sind (also bei der Österreichischen Gesundheitskasse)
- KFA, SVS oder BVA-versichert sind
- berufstätig oder in einem laufenden Pensions- oder Invaliditätsverfahren stehen.
Onkologische Patienten können auch bereits pensioniert sein.