Voraussetzungen für ambulante Rehabilitation

Patientinnen und Patienten können die ambulante Reha in Anspruch nehmen, wenn sie

  • ASVG –versichert sind (also bei der Österreichischen Gesundheitskasse)
  • KFA, SVS oder BVA-versichert sind
  • berufstätig oder in einem laufenden Pensions- oder Invaliditätsverfahren stehen.

    Onkologische Patienten können auch bereits pensioniert sein.

 

 

Versicherungstechnische Voraussetzungen für eine orthopädische Rehabilitation

Versichertungstechnische Voraussetzungen für eine onkologische Rehabilitation