Ist die ambulante psychiatrische Reha für mich geeignet?
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die im Arbeitsprozess stehen, arbeitslos sind, sich im Langzeitkrankenstand befinden, Rehabilitationsgeld beziehen oder um Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension angesucht haben, eignen sich für eine psychiatrische Rehabilitation.
Personen, welche eine Rehabilitation der Phase 2 im ambulanten oder stationären Setting abgeschlossen haben und bei denen weiterer Unterstützungsbedarf im Rahmen der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen festgestellt worden ist, eignen sich für die Fortsetzung der Rehabilitation in der Phase 3. Der Schwerpunkt der Phase 3 Rehabilitation liegt auf weiterführender Stabilisierung bisher erzielter Rehabilitationserfolge.
Die Rehabilitationsmaßnahme gilt als nicht zielführend bei akuter schwerer psychischer Symptomatik und Suizidalität sowie bei vorrangig organischen Störungen, akuten Suchterkrankungen und Anorexie.
Voraussetzung für einen Rehabilitationserfolg sind persönliche Therapiemotivation und ein gewisses Maß an Mobilität.