
Voraussetzungen zur Kostenübernahme
1) Die ambulante orthopädische Rehabilitation
Sie können die ambulante orthopädische Reha in Anspruch nehmen, wenn Sie
ASVG –versichert sind, also bei der Österreichischen Gesundheitskassa (früher waren dies die Gebietskrankenkassen) Ihre Versicherung haben
und erwerbstätig sind oder in einem laufenden Pensions- oder Invaliditätsverfahren stehen.
oder Sie sind
BVAEB-, SVS-, KFA-, KFL-, LKUF- versichert
und berufstätig oder pensioniert.

2) Ambulante onkologische Rehabilitation
Sie können die ambulante onkologische Reha in Anspruch nehmen, wenn Sie
ASVG-versichert sind (also bei der Österreichischen Gesundheitskassa) oder bei der BVAEB, SVS, KFA, KFL oder LKUF
und berufstätig oder pensioniert sind.
