Voraussetzungen zur Kostenübernahme

1) Die ambulante orthopädische Rehabilitation

Sie können die ambulante orthopädische Reha in Anspruch nehmen, wenn Sie

  • ASVG –versichert sind, also bei der Österreichischen Gesundheitskassa (früher waren dies die Gebietskrankenkassen) Ihre Versicherung haben
    und erwerbstätig sind oder in einem laufenden Pensions- oder Invaliditätsverfahren stehen.

oder Sie sind

  • BVAEB-, SVS-, KFA-, KFL-, LKUF- versichert
    und berufstätig oder pensioniert.

2) Ambulante onkologische Rehabilitation

Sie können die ambulante onkologische Reha in Anspruch nehmen, wenn Sie

  • ASVG-versichert sind (also bei der Österreichischen Gesundheitskassa) oder bei der BVAEB, SVS, KFA, KFL oder LKUF
    und berufstätig oder pensioniert sind.